Zeitungsveröffentlichung: Partner für digitale Archivierung

Einordnung

Der folgende Beitrag dokumentiert einen Zeitungsartikel aus dem Jahr 2020, der in Zusammenarbeit mit einem freien Redakteur entstanden ist. Der Text enthält neben der damaligen Ausgangslage auch die zu diesem Zeitpunkt formulierte Vision für die folgenden zehn Jahre.

Zur besseren Einordnung wurde der ursprüngliche Artikel unverändert belassen und um einen klar gekennzeichneten Zwischenstand aus den Jahren 2025/2026 ergänzt.

Zeitungsveröffentlichung 2020

Der Beitrag entstand im Frühjahr 2020 in Zusammenarbeit mit einem freien Redakteur und wurde als redaktioneller Artikel in der regionalen Presse veröffentlicht.

Mit dem schrittweisen Rückzug aus dem aktiven Berufslebens entstand der Wunsch, mehr Zeit für Themen aufzubringen, die mich bereits über Jahrzehnte begleitet hatten. Dazu gehörten insbesondere die Fotografie sowie der Umgang mit historischen Bildern und Negativen aus dem familiären Umfeld.

In meinem privaten Bestand befinden sich Aufnahmen meiner Großeltern, meines Vaters, weiterer Verwandtschaft sowie eigene fotografische Arbeiten. Viele dieser Bilder lagen über Jahrzehnte ausschließlich analog vor und zeigten altersbedingte Veränderungen, Verfärbungen oder mechanische Schäden.

Die Digitalisierung dieser Bestände war kein kurzfristiges Vorhaben, sondern eine bewusste Entscheidung für langfristige Sicherung und Nachvollziehbarkeit. Bilder werden grundsätzlich in Rohformaten archiviert. Bearbeitungen erfolgen nur dann, wenn sie für eine Nutzung oder Veröffentlichung erforderlich sind. Die Archivdatei selbst bleibt unverändert.

Parallel dazu wurde gezielt technische Infrastruktur aufgebaut, um ältere Geräte weiter betreiben und bestehende Archive konsistent pflegen zu können. Der berufliche Hintergrund aus der IT half dabei, Arbeitsabläufe stabil, dokumentiert und reproduzierbar zu gestalten.

Ein weiterer zentraler Aspekt war bereits 2020 der verantwortungsvolle Umgang mit Bildern im öffentlichen Raum. Durch die Beschäftigung mit Datenschutz und IT-Sicherheit wurde früh deutlich, wie schnell Bilder – insbesondere im Internet und in sozialen Medien – ihre ursprüngliche Kontrolle verlieren können.

Archivierung bedeutet daher nicht nur das Speichern von Dateien, sondern eine Kombination aus technischer Sorgfalt, rechtlichem Bewusstsein und Verantwortung gegenüber den Menschen, die auf Bildern sichtbar sind.

Die Vision 2020–2030

Bereits im Jahr 2020 wurde eine langfristige Perspektive formuliert. Ziel war es, über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren ein stabiles, nachvollziehbares und wartbares digitales Archiv aufzubauen, das unabhängig von einzelnen Softwarelösungen oder kurzfristigen technischen Trends funktioniert.

Im Mittelpunkt dieser Vision standen:

  • die dauerhafte Nutzbarkeit digitaler Bildbestände
  • eine klare Trennung zwischen Archiv, Bearbeitung und Veröffentlichung
  • der Einsatz offener oder langfristig etablierter Dateiformate
  • eine strukturierte, dokumentierte Arbeitsweise
  • der bewusste Umgang mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten

Diese Vision war von Beginn an nicht auf Wachstum oder Reichweite ausgelegt, sondern auf Beständigkeit, Transparenz und Verantwortung.

Archiv-Hinweis:
Der obige Abschnitt gibt Inhalt und Zielsetzung der Zeitungsveröffentlichung aus dem Jahr 2020 wieder und wurde inhaltlich nicht modernisiert.
Quellenangabe:
Der Beitrag entstand im März 2020 in Zusammenarbeit mit einem freien Redakteur und wurde am 25. März 2020 in der Rubrik „Wir in Mötzingen“ der Tageszeitung Gäubote veröffentlicht.

Zwischenstand 2025 / 2026

Rund fünf Jahre nach der Veröffentlichung zeigt sich, dass die grundlegenden Annahmen aus dem Jahr 2020 tragfähig waren. Die Trennung von Archiv, Bearbeitung und Veröffentlichung hat sich ebenso bewährt wie der Fokus auf Rohdatenformate und dokumentierte Arbeitsabläufe.

Technische Veränderungen, neue Softwaregenerationen und der zunehmende Einfluss externer Plattformen haben die Relevanz eines eigenständigen Archivs weiter verstärkt. Gleichzeitig konnten viele der damals formulierten Ziele bereits umgesetzt werden.

Der Zwischenstand dient nicht der Bewertung, sondern der Einordnung. Die ursprüngliche Vision bleibt der Maßstab, an dem zukünftige Entscheidungen ausgerichtet werden.

Hinweis:
Der Zwischenstand 2025/2026 ergänzt die ursprüngliche Vision und stellt keine inhaltliche Neuausrichtung dar.